April 24

Earth Night 23.9.2022

Earth Night 23.9.2022

Die Gemeinde Röthlein beteiligt sich auch 2022 wieder an der Earth Night am 23. September 2022.

Wie schon in den letzten beiden Jahren wird für diese eine Nacht im Jahr die Straßenbeleuchtung abgeschaltet, um auf das Problem der zunehmenden Lichtverschmutzung aufmerksam zu machen.

Als Rahmenprogramm sind einige Dinge in Planung, für die ich aktuell noch Helfer suche. Wer mitmachen möchte darf sich gerne bei mir melden. Am liebsten per Email an Mail@Michael-Sessler.de .

Geplant ist aktuell folgendes:

  • Abschaltung der Straßenbeleuchtung (Gemeinde / ÜZ)
  • Informationsveranstaltung mit Infoständen „Paten der Nacht“ (Michael Sessler) sowie „BUND Naturschutz“ (Detlev Reusch)
  • Sternbeobachtung mit Teleskopen (Michael Sessler, weitere Hobbyastronomen)
  • NEU: Das 1. RTT – das erste Röthleiner Teleskoptreffen – Sternbeobachtung mit Teleskop und Übernachtungsmöglichkeit für (Hobby-)Astronomen

Für folgende Ideen werden noch Helfer gesucht:

  • Workshop „Ich bastele mir ein Teleskop“ mit dem Bausatz von Astromedia:
    Aus einem Bausatz mit vorgestanzten Kartonteilen lässt sich ein funktionierendes Newton-Teleskop bauen, mit dem man tatsächlich Mond und Planeten beobachten kann! Wer kann gut basteln und Andere dabei anleiten?
  • Sternführung „Der aktuelle Sternenhimmel“
    Hobbyastronom für Sternführung gesucht!
  • Nachtwanderung für Kinder: „Glühwürmchen und Co., Tiere bei Nacht“
    Wer kann gut mit Kindern umgehen und hat Lust, eine kleine Nachtwanderung zu organisieren?
  • Nachtwanderung Erwachsene: „Röthlein bei Dunkelheit“
    Wer kennt alle dunklen und nicht so dunklen Ecken in Röthlein, und möchte bei einem Rundgang durch Röthlein zeigen, was gute Beleuchtung von schlechter Beleuchtung unterscheidet?
  • Mitmachstation: „Lampen richtig anbringen“
    Verschiedene Lampen stehen zur Auswahl. Aufgabe: beleuchte eine bestimmte Fläche – und nur diese Fläche, nichts anderes.
  • Fotos für Presse und Social Media (Hobbyfotograf gesucht!)

Was die Betriebe im Ort tun können, um mitzumachen:

  • Schalten Sie bitte Ihre Außen- und Werbebeleuchtung am 29.9.2022 um 22 Uhr aus

Was jeder zuhause tun kann:

  • Bitte die Außenbeleuchtung ausschalten (bzw. nur bei Bedarf einschalten, nicht die ganze Nacht brennen lassen)
  • Dekobeleuchtung im Garten, auf Terasse oder Balkon ausschalten
  • Rolläden oder Vorhänge schließen, damit kein Licht aus der Wohnung nach draußen strahlt
  • Weiter sagen!

Du möchtest mitmachen oder hast weitere Vorschläge?
Melde dich einfach mal bei mir: Mail@Michael-Sessler.de

Näheres zur Earth Night 2022 gibt es unter https://www.earth-night.info/

Earth Night 23.9.2022
Earth Night 23.9.2022 – Für wenigstens eine dunkle Nacht pro Jahr
Oktober 20

Musterleuchten in Röthlein

Bevor im kommenden Jahr die Straßenlaternen in Röthlein auf LED-Technik umgerüstet werden, hat die ÜZ Mainfranken einige Musterleuchten mit verschiedenen Farbtemperaturen in der Gemeinde montiert.

Aktuell können sich die Bewohnerinnen und Bewohner an folgenden Stellen die Musterleuchten ansehen:

  • Barthstraße, Leuchte L110 und L111 (Hausnummern 65 und 69)
  • Elmußweg, Leuchte L146 und L147 (Hausnummer 5 und Ecke Tulpenweg)
  • Tulpenweg, Leuchten L112 und L113 (Hausnummern 1 und 5)
  • Hauptstraße, Leuchten L11, L12, L13 (Hausnummern 74 bis 86)
Standorte der Muster der neuen LED Straßenlaternen für die Gemeinde Röthlein
Standorte der Musterleuchten für die neue Straßenbeleuchtung in Röthlein

Nachtabsenkung

Alle Musterleuchten sind – wie es auch für den späteren Betrieb in der ganzen Gemeinde geplant ist – auf eine Nachtabsenkung programmiert. Das bedeutet: in den späten Nachtstunden, wenn ohnehin kaum noch Verkehr ist, dimmen die Leuchten langsam auf 50% Lichtleistung herunter. Für das menschliche Auge ist der Unterschied kaum wahrnehmbar. Die Auswirkungen des Lichts auf die Natur und der Energieverbrauch sinken aber um die Hälfte.

Die Absenkung funktioniert nach der „Minus zwei plus fünf“ Regel: Die Leuchte errechnet sich aus den Ein- und Ausschaltzeitpunkten der letzten Tage den Mittelpunkt der Nacht (was aber nicht gleichbedeutend mit 0:00 Uhr sein muss!). Zwei Stunden vor diesem errechneten Zeitpunkt dimmt de Leuchte langsam von 100% auf 50% herunter. Fünf Stunden nach dem errechneten Zeitpunkt wird wieder auf 100% hochgefahren.

Ende September lag diese berechnete „Mitte der Nacht“ ca. bei ein Uhr Nachts. Die Nachtabsenkung dauerte demnach etwa von 23 Uhr bis 6 Uhr morgens.

Bei einer Nachtwanderung habe ich mir die Laternen im Betrieb angesehen und mit meinem Luxmeter die Helligkeiten am Boden unter de Laternen gemessen – je einmal gegen 21 Uhr und einmal nach 23 Uhr.

StraßeLaterneHelligkeit 21 UhrHelligkeit 23 UhrFarbtemperaturKommentar
HauptstraßeL1112,1 Lux7,0 Lux3000 KelvinLED
L1212,2 Lux5,7 Lux 3000 Kelvin LED
L1310,7 Lux5,6 Lux 3000 Kelvin LED
L2013,8 Lux13,8 Lux 4000 Kelvin Alte Röhrenleuchte
L214,8 Lux4,8 Lux 4000 Kelvin Alte Röhrenleuchte, vermutlich defekt
BarthstraßeL11014,8 Lux7,6 Lux 3000 Kelvin LED
L11115,1 Lux7,5 Lux 3000 Kelvin LED
TulpenwegL1128,2 Lux5,7 Lux2100 KelvinLED, Verringerter Messwert, da Messung wegen PKW nicht direkt unter der Leuchte
L11311,7 Lux6,0 Lux2100 KelvinLED
ElmußwegL14511,9 Lux11,3 Lux2100 KelvinAlte Natriumdampfleuchte
L14613,2 Lux6,7 Lux3000 KelvinLED
L14712,9 Lux6,3 Lux3000 KelvinLED

Wie erwartet waren die gemessenen Helligkeiten um 23 Uhr je etwa halb so groß wie um 21 Uhr. Ohne Messgerät fällt der Unterschied aber nicht auf.

An der Hauptstraße entdeckte ich zufällig eine defekte alte Röhrenleuchte. L21 am Rathaus ist mit 4,8 Lux weniger als halb so hell wie die Leuchte L20 daneben. Selbst im direkten Vergleich muss man da aber sehr genau hinsehen, um den Unterschied wahrzunehmen. Eine Halbierung der Helligkeit fällt tatsächlich nicht auf.

Juli 26

Earth Night am 7.9.2021

Earth Night 7.9.2021

Am 7. September 2021 findet die alljährliche Earth Night statt.
Diese von den „Paten der Nacht“ ins Leben gerufene Aktion, bei der dazu aufgerufen wird, um 22 Uhr so viel Außenbeleuchtung wie nur möglich abzuschalten, soll ein Zeichen gegen die stetig zunehmende Lichtverschmutzung setzen.

Nach dem Motto „Wenigstens eine dunkle Nacht pro Jahr“ ermutigen die Paten der Nacht alle Privatleute und Unternehmen aber auch Städte und Gemeinden dazu, für diese eine Nacht auf Außen- und Straßenbeleuchtung zu verzichten, oder sie zu reduzieren.

Durch künstliches Licht werden unsere Nächte immer heller. Das hat weitreichende Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und auf den Menschen. Außerdem werden alleine für die Beleuchtung von Straßen und Wegen in Deutschland bis zu 4 Milliarden Kilowattsunden elektrischer Energie pro Jahr verbraucht. Das entspricht dem Jahresverbrauch von 1 Million Haushalten!

Wie schon im letzten Jahr beteiligt sich die Gemeinde Röthlein auch 2021 wieder an der Earth Night.

  • Von 20 bis 22 Uhr findet eine Informationsveranstaltung in der Röthleiner Grundschule statt. Michael Sessler von den Paten der Nacht steht dort an einem Infostand Rede und Antwort zum Thema Lichtverschmutzung und gibt Tipps, was jeder selbst dagegen tun kann.
  • Bei passendem Wetter besteht die Möglichkeit zur Sternbeobachtung durch die Teleskope einiger Hobbyastronomen
  • Alle Interessierten sind herzlich eingeladen. Der Eintritt ist frei. Die Hygieneregeln sind zu beachten.
  • Und als „großes Finale“ schaltet die Gemeinde Röthlein um 22 Uhr die komplette Straßenbeleuchtung in den Gemeindeteilen Röthlein, Heidenfeld und Hirschfeld ab.

Für wenigstens ein dunkle Nacht pro Jahr.

Juli 22

Digitale Straßenbeleuchtung für Röthlein?

Straßenbeleuchtung in Röthlein

Im Zuge der Diskussionen um die Umrüstung der Röthleiner Straßenbeleuchtung auf LED Technik habe ich festgestellt, dass nicht nur die Leuchten selbst, sondern auch die Schaltungstechnik veraltet sind.

Aktuell wird die Straßenbeleuchtung in Röthlein zentral von der Zentrale der ÜZ Mainfranken in Lülsfeld aus gesteuert. Dort gibt es einen Dämmerungssensor, der erkennt, wenn es dunkel wird, und dann ein Signal an die vielen Schaltstellen in den Trafostationen und Schaltkästen in den Gemeinden schickt, damit diese die Straßenbeleuchtung einschalten.

Die Gemeinde selbst hat hierbei keinen Einfluss darauf, wann das Licht ein und aus geschaltet wird.
Bei Sonderfällen wie z.B. der Earth Night, bei der die Gemeinde Röthlein für eine Nacht im Jahr die Straßenbeleuchtung ausschaltet, um auf die zunehmende Lichtverschmutzung hinzuweisen, kann die Gemeinde das Licht nicht selbst ausschalten. Stattdessen muss ein Techniker der ÜZ ins Auto steigen, nach Röthlein fahren, und das Licht vor Ort ausschalten.

Das klingt nicht nur absurd, das kostet auch gutes Geld. Im Jahr 2021 fragt man sich, ob es da keine bessere technische Lösung gibt. Spoiler: Die gibt es!

Wie der Zufall spielt hat ein Kollege von den Paten der Nacht gerade Kontakt zu einer Firma hergestellt, die sich auf intelligente Lichtsteuerungen spezialisiert hat. In einem netten Gespräch mit Herrn Sommer von Inno Lux konnte ich mit einen Überblick verschaffen, was technisch heute alles möglich ist.

Vorteile digitaler Straßenbeleuchtung für die Gemeinde Röthlein:

  • Hoheit über die Straßenbeleuchtung – jederzeit selbst ein/aus schalten und dimmen.
  • Schnelle, unkomplizierte Reaktion bei evtl. Beschwerden (zu hell, zu dunkel,…)
  • Einzelne Straßen oder Plätze separat steuern und so flexibel auf Bedürfnisse der Bewohner reagieren
  • Kalendergesteuerte Beleuchtungsprogramme (z.B. mehr Licht in der Kirchweihnacht, weniger Licht am Weihnachtsmarkt oder Licht aus zur Earth Night)
  • Planung solcher Ereignisse bequem im Voraus zu normalen Bürozeiten via Internet
  • Kein teurer Technikereinsatz für Änderungen – einfache Bedienung via Internet
  • Feuerwehr Notfallknopf: Die Feuerwehr kann auf Knopfdruck die Beleuchtung der gesamten Gemeinde auf 100% Helligkeit schalten – mehr Sicherheit bei Einsätzen trotz Nachtabsenkung!
  • Intelligente Leuchten sind mit Bewegungsmeldern bestückbar, die die Beleuchtung automatisch an die Verkehrsdichte anpassen
  • Noch größere Energieeinsparung als bei fest programmierter Nachtabsenkung möglich
  • Amortisation der Anschaffungskosten in wenigen Jahren
  • und vieles mehr.
Produktpräsentation der esave Technik für intelligente Straßenbeleuchtung bei Youtube

Ich versuche, zwischen der Firma Inno Lux, der ÜZ Mainfranken und dem Röthleiner Gemeinderat zu vermitteln.
Die ÜZ zeigt sich prinzipiell aufgeschlossen der neuen Technik gegenüber.

Jetzt liegt es an der Gemeinde, sich für eine echte Modernisierung und Digitalisierung der Straßenbeleuchtung zu entscheiden!

Juni 25

Muster der neuen Straßenlaternen in Röthlein

Die ÜZ Mainfranken hat im Zuge der bevorstehenden Modernisierung der Straßenbeleuchtung der Gemeinde Röthlein vier Musterlaternen aufgebaut.

Hauptstraße

Zwei Laternen stehen in der Hauptstraße bei den Hausnummern 76 bis 84. Hier wurden die alten weißen Leuchtstoffröhren durch modernere LED Leuchten ausgetauscht.
Die alten weißen Röhren haben eine Farbtemperatur von 4000 Kelvin. Die neuen LED Leuchten sind in 3000 Kelvin ausgeführt. Das ist eine Verbesserung, könnte aber noch besser sein. Bei 2700 K oder 2200 K (wie in weiten Teilen der Gemeinde seit Jahrzehnten verwendet), wäre der Blauanteil und somit die Lockwirkung auf Insekten deutlich geringer.

Die alten Leuchtstoffröhren in der Hauptstraße haben einen viel zu großen Abstrahlwinkel. Sie strahlen auch Licht nach oben in den Himmel ab. Die Farbtemperatur liegt bei 4000 Kelvin.
Insekten schwirren um alte Straßenlaterne an der Röthleiner Hauptstraße. Der hohe Blauanteil des Lichts und der große Abstrahlwinkel locken Insekten auch aus großer Entfernung in die Falle.
Die Musterleuchten in der Hauptstraße sind in LED Technik mit einer Farbtemperatur von 3000 Kelvin ausgeführt. Leider haben auch diese neuen Laternen einen viel zu großen Abstrahlwinkel und strahlen Licht weit über den eigentlichen Beleuchtungszweck hinaus in die Umgebung.
Insekten schwirren um die neue Muster LED-Leuchte in der Hauptstraße. Die Lockwirkung durch den zu großen Lichtkegel ist enorm. („Staubsaugereffekt“)
Ansicht der Musterleuchte in der Hauptstraße bei Tag.

Die neuen LED Leuchten strahlen zwar wie geplant kein Licht in den oberen Halbraum ab, haben aber trotzdem einen viel zu großen Abstrahlwinkel. Das Licht fällt nicht nur auf die Hauptstraße, sondern erhellt auch die Hausfassaden bis zum zweiten Obergeschoss. Teilweise werden sogar Dachflächen angestrahlt. Das Licht erfüllt an diesen Stellen keinen Zweck und ist pure Energieverschwendung.

Nahaufnahme einer Musterleuchte in der Hauptstraße.

Schon von Weitem erkennt man die neuen Laternen – durch den großen Abstrahlwinkel blenden sie auch auf große Entfernung. Der Abstrahlwinkel sollte so begrenzt werden, dass der Lichtkegel einer Leuchte längs der Straße maximal bis zum Standort der jeweils nächstgelegenen Laternen reicht. Quer zur Straße sollte der Lichtkegel jeweils an den äußeren Rändern der Gehwege (Unterkante Hauswand bzw. Gartenzaun) enden.

Bei Dunkelheit erkennt man die zwei Musterleuchten an der etwas gelblicheren Farbe, dem kleineren Umriss und der starken Blendwirkung auch auf größere Entfernung.

Steht man zwei Laternen weiter, darf eine Laterne nicht mehr als blendend wahrgenommen werden, sonst ist der Lichtkegel zu groß. Durch Blendung kann die Sicht im Straßenverkehr u.U. so stark verschlechtert werden, dass es besser wäre, gar nicht zu beleuchten.

Elmußweg

Die anderen beiden Musterlaternen stehen im Elmußweg zwischen den Einmündungen Rheinfeldstraße und Carl-Emil-Diezel-Straße.
Die alten Laternen hatten hier eine Farbtemperatur von 2200 Kelvin. Die neuen LED Leuchten sind in 3000 Kelvin ausgeführt. Diese haben einen höheren Blauanteil als die alten Leuchten, und haben somit einen größeren Einfluss auf Mensch und Tierwelt. Es wäre besser, bei 2200 Kelvin zu bleiben.

Durch den begrenzten Lichtkegel der Musterleuchten im Elmußweg ist die Lockwirkung auf Insekten in der Umgebung („Staubsaugereffekt“) geringer als bei anderen Laternen . Durch den noch immer hohen Blauanteil der Farbtemperatur von 3000 Kelvin ist aber auch hier noch eine Lockwirkung deutlich sichtbar.

Ganz im Gegensatz zu den Musterleuchten in der Hauptstraße haben die LED Laternen im Elmußweg klar begrenzte Abstrahlwinkel. Hier wird gezielt die Straße beleuchtet, während angrenzende Grundstücke und Fassaden spürbar dunkel bleiben. Somit geht hier kaum Streulicht „daneben“, und es wird nur die Straße beleuchtet – und genau das ist ja der Zweck einer Straßenbeleuchtung.

Fazit

  • Es wäre wünschenswert, wenn die Leuchten an der Hauptstraße ebenso klar begrenzte Lichtkegel hätten, wie die im Elmußweg.
  • Die Farbtemperatur von 3000 Kelvin stellt in der Hauptstraße eine Verbesserung dar (früher 4000 K), im Elmußweg aber eine Verschlechterung (früher 2200 K). Da weite Teile der Gemeinde seit Jahrzehnten mit 2200 K beleuchtet werden, sollte nichts dagegen sprechen, bei der Umrüstung komplett auf 2200 K umzurüsten. Dadurch sinkt der Blauanteil und somit der Einfluss auf Insekten, Tiere und Menschen.
  • Das Thema Nachtabschaltung / Dimmung kann ich derzeit noch nicht beurteilen. Das sollte im Sinne der Umwelt aber unbedingt weiter verfolgt und umgesetzt werden.
  • Laut Gemeinderat sollte mich die ÜZ zur Klärung von Detailfragen kontaktieren, aber darauf warte ich leider immer noch.

Wer sich für das Thema interessiert kann sich die Musterleuchten in der Hauptstrasse und im Elmußweg selbst ansehen. Noch besteht die Chance, bei der Gemeinde Einfluss zu nehmen. Wenn die Leuchten erst ausgetauscht sind, müssen wir mit dem Ergebnis die nächsten Jahrzehnte leben.

Am Donnerstag, den 1.7.2021 wird in der Gemeinderatssitzung über die Beantragung von Fördermitteln für die LED-Umrüstung entschieden. Interessenten sind eingeladen, an der Sitzung teilzunehmen.

Juni 25

Modernisierung der Straßenbeleuchtung in Röthlein

Die Gemeinde Röthlein wird im Laufe des Jahres 2021 ihre Straßenbeleuchtung erneuern lassen. Die Kosten dafür hat der Gemeinderat bereits in die Budgetplanung aufgenommen.

Die ÜZ Mainfranken als lokaler Stromversorger betreibt die kommunale Straßenbeleuchtung und ist somit auch für den Austausch der Laternen zuständig.

Die Straßenbeleuchtung der Gemeinde Röthlein wird im Jahr 2021 erneuert.

Durch mein Engagement gegen die zunehmende Lichtverschmutzung und den Gemeinderatsbeschluss von 2018 wurden dabei von der Gemeinde einige Auswahlkriterien für die neuen Leuchten vorgegeben. Um die Beleuchtung unserer Gemeinde nicht nur energiesparend, sondern auch möglichst umweltverträglich und insektenfreundlich zu gestalten, sollen neue Leuchten möglichst wenig Lichtverschmutzung erzeugen. Das heißt, es soll kein Licht erzeugt werden, dass nicht für den eigentlichen Beleuchtungszweck benötigt wird.

Die neuen Straßenlaternen sollen laut Beschluss des Gemeinderates u.A. folgende Kriterien erfüllen:

Beschlussvorschlag: Den Anregungen wird gefolgt. Die Gemeinde wird bei der Anschaffung neuer und beim Austausch alter und defekter Leuchten Modelle wählen, die nicht nach oben strahlen. Zudem wird sie prüfen, welche Leuchten sich im Gemeindegebiet während der Nacht, ab einer noch zu bestimmenden Uhrzeit, dimmen oder ganz abschalten lassen.
Gemeinderatsbeschluss vom 16.1.2018

Leider sind diese Vorgaben sehr vage formuliert. Das liegt wohl auch daran, dass ich in meinem Schreiben an die Gemeinde damals nichts konkreteres angegeben hatte. In der Zwischenzeit habe ich mich weiter in das Thema Lichtverschmutzung (und deren Vermeidung) eingearbeitet, und mich den „Paten der Nacht“ angeschlossen, und habe der Gemeinde konkretere Kriterien für umweltverträglichere Straßenbeleuchtung mitgeteilt.

Die Paten der Nacht empfehlen, bei der Außen- und Straßenbeleuchtung folgende Kriterien einzuhalten:

  • Farbtemperatur maximal 2700 Kelvin(K), besser weniger (Entspricht Lichtfarbe „Warmweiß“ oder „Amber“) . Sehr empfehlenswert: 2200K („Goldfarben“) oder 1800K („Amber“).
  • Möglichst geringe Montagehöhe und Möglichst kleiner Abstrahlwinkel, gezielt auf die zu beleuchtende Fläche (Nur auf die Straße, nicht an Hausfassaden oder auf Hausdächer).
  • Keine Abstrahlung oberhalb der Horizontalen (Upper Light Ratio ULR = 0).
  • Lichtintensität und Management: Lichtleistung so gering wie möglich, um den konkreten Beleuchtungszweck zu erfüllen. Nicht überbeleuchten. „Viel hilft viel“ stimmt nicht!
  • Zeitliche Anpassung der Beleuchtung an das Verkehrsaufkommen: Kleine Gassen und Nebenstraßen müssen nicht die ganze Nacht so hell sein, wie eine Hauptstraße zur Stoßzeit. Beleuchtung stets auf das notwendigste herunter dimmen. Unnötige Beleuchtung abschalten.
  • Wo möglich Nachtabschaltung oder Bedarfssteuerung (Bewegungsmelder) umsetzen.

Ich werde die Umrüstung beobachten und hier dokumentieren und stehe der Gemeinde gerne beratend zur Verfügung.

Laut Aussage des Gemeinderatsmitglieds Detlev Reusch wurde in der Sitzung des Bauausschusses beschlossen, der ÜZ als ausführendem Unternehmen meine Kontaktdaten zukommen zu lassen, um Detailfragen zu klären. Vielen Dank dafür, ich bringe mein Wissen gerne ein, damit wir eine nachhaltige, umweltfreundliche Beleuchtung bekommen.

Juni 25

Lichtverschmutzung kommt ins Bundesnaturschutzgesetz

Bundestag und Bundesrat haben heute eine umfassende Anpassung des Bundesnaturschutzgesetzes beschlossen.

Neben strengeren Regeln für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sind auch Regelungen zur Eindämmung der Lichtverschmutzung enthalten. Das Bundesnaturschutzgesetz erhält den neuen Paragraphen 41a:

Nach § 41 wird folgender § 41a eingefügt:
§ 41a Schutz von Tieren und Pflanzen vor nachteiligen Auswirkungen von Beleuchtungen
(1) Neu zu errichtende Beleuchtungen an Straßen und Wegen, Außenbeleuchtungen baulicher Anlagen und Grundstücke sowie beleuchtete oder lichtemittierende Werbeanlangen sind technisch und konstruktiv so anzubringen, mit Leuchtmitteln zu versehen und so zu betreiben, dass Tiere und Pflanzen wild lebender
Arten vor nachteiligen Auswirkungen durch Lichtimmissionen geschützt sind, die nach Maßgabe einer
Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 4d Nummer 1 und 2 zu vermeiden sind. Satz 1 gilt auch für die wesentliche Änderung der dort genannten Beleuchtungen von Straßen und Wegen, baulichen Anlagen und Grundstücken sowie Werbeanlagen. Bestehende Beleuchtungen an öffentlichen Straßen und Wegen sind nach
Maßgabe einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 4d Nummer 3 um- oder nachzurüsten.

Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/19/281/1928182.pdf
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes $41a Lichtverschmutzung Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/19/281/1928182.pdf

Das bedeutet, dass die Beleuchtungsanlagen von öffentlichen Wegen und Plätzen zukünftig so gestaltet sein müssen, dass sie keine vermeidbaren Auswirkungen auch Flora und Fauna haben können. Dies fordern wir „Paten der Nacht“ ja schon länger.

Interessant: auch bestehende Anlagen müssen entsprechend umgerüstet werden!
Die konkreten Rechtsverordnungen und Umrüstungsfristen müssen zwar noch vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit erstellt werden, aber mit dem heutigen Beschluss ist nicht mehr die Frage, ob es solche Regeln geben wird, sondern wann.

Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/19/281/1928182.pdf