Juni 25

Modernisierung der Straßenbeleuchtung in Röthlein

Die Gemeinde Röthlein wird im Laufe des Jahres 2021 ihre Straßenbeleuchtung erneuern lassen. Die Kosten dafür hat der Gemeinderat bereits in die Budgetplanung aufgenommen.

Die ÜZ Mainfranken als lokaler Stromversorger betreibt die kommunale Straßenbeleuchtung und ist somit auch für den Austausch der Laternen zuständig.

Die Straßenbeleuchtung der Gemeinde Röthlein wird im Jahr 2021 erneuert.

Durch mein Engagement gegen die zunehmende Lichtverschmutzung und den Gemeinderatsbeschluss von 2018 wurden dabei von der Gemeinde einige Auswahlkriterien für die neuen Leuchten vorgegeben. Um die Beleuchtung unserer Gemeinde nicht nur energiesparend, sondern auch möglichst umweltverträglich und insektenfreundlich zu gestalten, sollen neue Leuchten möglichst wenig Lichtverschmutzung erzeugen. Das heißt, es soll kein Licht erzeugt werden, dass nicht für den eigentlichen Beleuchtungszweck benötigt wird.

Die neuen Straßenlaternen sollen laut Beschluss des Gemeinderates u.A. folgende Kriterien erfüllen:

Beschlussvorschlag: Den Anregungen wird gefolgt. Die Gemeinde wird bei der Anschaffung neuer und beim Austausch alter und defekter Leuchten Modelle wählen, die nicht nach oben strahlen. Zudem wird sie prüfen, welche Leuchten sich im Gemeindegebiet während der Nacht, ab einer noch zu bestimmenden Uhrzeit, dimmen oder ganz abschalten lassen.
Gemeinderatsbeschluss vom 16.1.2018

Leider sind diese Vorgaben sehr vage formuliert. Das liegt wohl auch daran, dass ich in meinem Schreiben an die Gemeinde damals nichts konkreteres angegeben hatte. In der Zwischenzeit habe ich mich weiter in das Thema Lichtverschmutzung (und deren Vermeidung) eingearbeitet, und mich den „Paten der Nacht“ angeschlossen, und habe der Gemeinde konkretere Kriterien für umweltverträglichere Straßenbeleuchtung mitgeteilt.

Die Paten der Nacht empfehlen, bei der Außen- und Straßenbeleuchtung folgende Kriterien einzuhalten:

  • Farbtemperatur maximal 2700 Kelvin(K), besser weniger (Entspricht Lichtfarbe „Warmweiß“ oder „Amber“) . Sehr empfehlenswert: 2200K („Goldfarben“) oder 1800K („Amber“).
  • Möglichst geringe Montagehöhe und Möglichst kleiner Abstrahlwinkel, gezielt auf die zu beleuchtende Fläche (Nur auf die Straße, nicht an Hausfassaden oder auf Hausdächer).
  • Keine Abstrahlung oberhalb der Horizontalen (Upper Light Ratio ULR = 0).
  • Lichtintensität und Management: Lichtleistung so gering wie möglich, um den konkreten Beleuchtungszweck zu erfüllen. Nicht überbeleuchten. „Viel hilft viel“ stimmt nicht!
  • Zeitliche Anpassung der Beleuchtung an das Verkehrsaufkommen: Kleine Gassen und Nebenstraßen müssen nicht die ganze Nacht so hell sein, wie eine Hauptstraße zur Stoßzeit. Beleuchtung stets auf das notwendigste herunter dimmen. Unnötige Beleuchtung abschalten.
  • Wo möglich Nachtabschaltung oder Bedarfssteuerung (Bewegungsmelder) umsetzen.

Ich werde die Umrüstung beobachten und hier dokumentieren und stehe der Gemeinde gerne beratend zur Verfügung.

Laut Aussage des Gemeinderatsmitglieds Detlev Reusch wurde in der Sitzung des Bauausschusses beschlossen, der ÜZ als ausführendem Unternehmen meine Kontaktdaten zukommen zu lassen, um Detailfragen zu klären. Vielen Dank dafür, ich bringe mein Wissen gerne ein, damit wir eine nachhaltige, umweltfreundliche Beleuchtung bekommen.

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Veröffentlicht25. Juni 2021 von Michael in Kategorie "Astronomie