Juni 25

Muster der neuen Straßenlaternen in Röthlein

Die ÜZ Mainfranken hat im Zuge der bevorstehenden Modernisierung der Straßenbeleuchtung der Gemeinde Röthlein vier Musterlaternen aufgebaut.

Hauptstraße

Zwei Laternen stehen in der Hauptstraße bei den Hausnummern 76 bis 84. Hier wurden die alten weißen Leuchtstoffröhren durch modernere LED Leuchten ausgetauscht.
Die alten weißen Röhren haben eine Farbtemperatur von 4000 Kelvin. Die neuen LED Leuchten sind in 3000 Kelvin ausgeführt. Das ist eine Verbesserung, könnte aber noch besser sein. Bei 2700 K oder 2200 K (wie in weiten Teilen der Gemeinde seit Jahrzehnten verwendet), wäre der Blauanteil und somit die Lockwirkung auf Insekten deutlich geringer.

Die alten Leuchtstoffröhren in der Hauptstraße haben einen viel zu großen Abstrahlwinkel. Sie strahlen auch Licht nach oben in den Himmel ab. Die Farbtemperatur liegt bei 4000 Kelvin.
Insekten schwirren um alte Straßenlaterne an der Röthleiner Hauptstraße. Der hohe Blauanteil des Lichts und der große Abstrahlwinkel locken Insekten auch aus großer Entfernung in die Falle.
Die Musterleuchten in der Hauptstraße sind in LED Technik mit einer Farbtemperatur von 3000 Kelvin ausgeführt. Leider haben auch diese neuen Laternen einen viel zu großen Abstrahlwinkel und strahlen Licht weit über den eigentlichen Beleuchtungszweck hinaus in die Umgebung.
Insekten schwirren um die neue Muster LED-Leuchte in der Hauptstraße. Die Lockwirkung durch den zu großen Lichtkegel ist enorm. („Staubsaugereffekt“)
Ansicht der Musterleuchte in der Hauptstraße bei Tag.

Die neuen LED Leuchten strahlen zwar wie geplant kein Licht in den oberen Halbraum ab, haben aber trotzdem einen viel zu großen Abstrahlwinkel. Das Licht fällt nicht nur auf die Hauptstraße, sondern erhellt auch die Hausfassaden bis zum zweiten Obergeschoss. Teilweise werden sogar Dachflächen angestrahlt. Das Licht erfüllt an diesen Stellen keinen Zweck und ist pure Energieverschwendung.

Nahaufnahme einer Musterleuchte in der Hauptstraße.

Schon von Weitem erkennt man die neuen Laternen – durch den großen Abstrahlwinkel blenden sie auch auf große Entfernung. Der Abstrahlwinkel sollte so begrenzt werden, dass der Lichtkegel einer Leuchte längs der Straße maximal bis zum Standort der jeweils nächstgelegenen Laternen reicht. Quer zur Straße sollte der Lichtkegel jeweils an den äußeren Rändern der Gehwege (Unterkante Hauswand bzw. Gartenzaun) enden.

Bei Dunkelheit erkennt man die zwei Musterleuchten an der etwas gelblicheren Farbe, dem kleineren Umriss und der starken Blendwirkung auch auf größere Entfernung.

Steht man zwei Laternen weiter, darf eine Laterne nicht mehr als blendend wahrgenommen werden, sonst ist der Lichtkegel zu groß. Durch Blendung kann die Sicht im Straßenverkehr u.U. so stark verschlechtert werden, dass es besser wäre, gar nicht zu beleuchten.

Elmußweg

Die anderen beiden Musterlaternen stehen im Elmußweg zwischen den Einmündungen Rheinfeldstraße und Carl-Emil-Diezel-Straße.
Die alten Laternen hatten hier eine Farbtemperatur von 2200 Kelvin. Die neuen LED Leuchten sind in 3000 Kelvin ausgeführt. Diese haben einen höheren Blauanteil als die alten Leuchten, und haben somit einen größeren Einfluss auf Mensch und Tierwelt. Es wäre besser, bei 2200 Kelvin zu bleiben.

Durch den begrenzten Lichtkegel der Musterleuchten im Elmußweg ist die Lockwirkung auf Insekten in der Umgebung („Staubsaugereffekt“) geringer als bei anderen Laternen . Durch den noch immer hohen Blauanteil der Farbtemperatur von 3000 Kelvin ist aber auch hier noch eine Lockwirkung deutlich sichtbar.

Ganz im Gegensatz zu den Musterleuchten in der Hauptstraße haben die LED Laternen im Elmußweg klar begrenzte Abstrahlwinkel. Hier wird gezielt die Straße beleuchtet, während angrenzende Grundstücke und Fassaden spürbar dunkel bleiben. Somit geht hier kaum Streulicht „daneben“, und es wird nur die Straße beleuchtet – und genau das ist ja der Zweck einer Straßenbeleuchtung.

Fazit

  • Es wäre wünschenswert, wenn die Leuchten an der Hauptstraße ebenso klar begrenzte Lichtkegel hätten, wie die im Elmußweg.
  • Die Farbtemperatur von 3000 Kelvin stellt in der Hauptstraße eine Verbesserung dar (früher 4000 K), im Elmußweg aber eine Verschlechterung (früher 2200 K). Da weite Teile der Gemeinde seit Jahrzehnten mit 2200 K beleuchtet werden, sollte nichts dagegen sprechen, bei der Umrüstung komplett auf 2200 K umzurüsten. Dadurch sinkt der Blauanteil und somit der Einfluss auf Insekten, Tiere und Menschen.
  • Das Thema Nachtabschaltung / Dimmung kann ich derzeit noch nicht beurteilen. Das sollte im Sinne der Umwelt aber unbedingt weiter verfolgt und umgesetzt werden.
  • Laut Gemeinderat sollte mich die ÜZ zur Klärung von Detailfragen kontaktieren, aber darauf warte ich leider immer noch.

Wer sich für das Thema interessiert kann sich die Musterleuchten in der Hauptstrasse und im Elmußweg selbst ansehen. Noch besteht die Chance, bei der Gemeinde Einfluss zu nehmen. Wenn die Leuchten erst ausgetauscht sind, müssen wir mit dem Ergebnis die nächsten Jahrzehnte leben.

Am Donnerstag, den 1.7.2021 wird in der Gemeinderatssitzung über die Beantragung von Fördermitteln für die LED-Umrüstung entschieden. Interessenten sind eingeladen, an der Sitzung teilzunehmen.

Juni 25

Modernisierung der Straßenbeleuchtung in Röthlein

Die Gemeinde Röthlein wird im Laufe des Jahres 2021 ihre Straßenbeleuchtung erneuern lassen. Die Kosten dafür hat der Gemeinderat bereits in die Budgetplanung aufgenommen.

Die ÜZ Mainfranken als lokaler Stromversorger betreibt die kommunale Straßenbeleuchtung und ist somit auch für den Austausch der Laternen zuständig.

Die Straßenbeleuchtung der Gemeinde Röthlein wird im Jahr 2021 erneuert.

Durch mein Engagement gegen die zunehmende Lichtverschmutzung und den Gemeinderatsbeschluss von 2018 wurden dabei von der Gemeinde einige Auswahlkriterien für die neuen Leuchten vorgegeben. Um die Beleuchtung unserer Gemeinde nicht nur energiesparend, sondern auch möglichst umweltverträglich und insektenfreundlich zu gestalten, sollen neue Leuchten möglichst wenig Lichtverschmutzung erzeugen. Das heißt, es soll kein Licht erzeugt werden, dass nicht für den eigentlichen Beleuchtungszweck benötigt wird.

Die neuen Straßenlaternen sollen laut Beschluss des Gemeinderates u.A. folgende Kriterien erfüllen:

Beschlussvorschlag: Den Anregungen wird gefolgt. Die Gemeinde wird bei der Anschaffung neuer und beim Austausch alter und defekter Leuchten Modelle wählen, die nicht nach oben strahlen. Zudem wird sie prüfen, welche Leuchten sich im Gemeindegebiet während der Nacht, ab einer noch zu bestimmenden Uhrzeit, dimmen oder ganz abschalten lassen.
Gemeinderatsbeschluss vom 16.1.2018

Leider sind diese Vorgaben sehr vage formuliert. Das liegt wohl auch daran, dass ich in meinem Schreiben an die Gemeinde damals nichts konkreteres angegeben hatte. In der Zwischenzeit habe ich mich weiter in das Thema Lichtverschmutzung (und deren Vermeidung) eingearbeitet, und mich den „Paten der Nacht“ angeschlossen, und habe der Gemeinde konkretere Kriterien für umweltverträglichere Straßenbeleuchtung mitgeteilt.

Die Paten der Nacht empfehlen, bei der Außen- und Straßenbeleuchtung folgende Kriterien einzuhalten:

  • Farbtemperatur maximal 2700 Kelvin(K), besser weniger (Entspricht Lichtfarbe „Warmweiß“ oder „Amber“) . Sehr empfehlenswert: 2200K („Goldfarben“) oder 1800K („Amber“).
  • Möglichst geringe Montagehöhe und Möglichst kleiner Abstrahlwinkel, gezielt auf die zu beleuchtende Fläche (Nur auf die Straße, nicht an Hausfassaden oder auf Hausdächer).
  • Keine Abstrahlung oberhalb der Horizontalen (Upper Light Ratio ULR = 0).
  • Lichtintensität und Management: Lichtleistung so gering wie möglich, um den konkreten Beleuchtungszweck zu erfüllen. Nicht überbeleuchten. „Viel hilft viel“ stimmt nicht!
  • Zeitliche Anpassung der Beleuchtung an das Verkehrsaufkommen: Kleine Gassen und Nebenstraßen müssen nicht die ganze Nacht so hell sein, wie eine Hauptstraße zur Stoßzeit. Beleuchtung stets auf das notwendigste herunter dimmen. Unnötige Beleuchtung abschalten.
  • Wo möglich Nachtabschaltung oder Bedarfssteuerung (Bewegungsmelder) umsetzen.

Ich werde die Umrüstung beobachten und hier dokumentieren und stehe der Gemeinde gerne beratend zur Verfügung.

Laut Aussage des Gemeinderatsmitglieds Detlev Reusch wurde in der Sitzung des Bauausschusses beschlossen, der ÜZ als ausführendem Unternehmen meine Kontaktdaten zukommen zu lassen, um Detailfragen zu klären. Vielen Dank dafür, ich bringe mein Wissen gerne ein, damit wir eine nachhaltige, umweltfreundliche Beleuchtung bekommen.

Juni 25

Lichtverschmutzung kommt ins Bundesnaturschutzgesetz

Bundestag und Bundesrat haben heute eine umfassende Anpassung des Bundesnaturschutzgesetzes beschlossen.

Neben strengeren Regeln für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sind auch Regelungen zur Eindämmung der Lichtverschmutzung enthalten. Das Bundesnaturschutzgesetz erhält den neuen Paragraphen 41a:

Nach § 41 wird folgender § 41a eingefügt:
§ 41a Schutz von Tieren und Pflanzen vor nachteiligen Auswirkungen von Beleuchtungen
(1) Neu zu errichtende Beleuchtungen an Straßen und Wegen, Außenbeleuchtungen baulicher Anlagen und Grundstücke sowie beleuchtete oder lichtemittierende Werbeanlangen sind technisch und konstruktiv so anzubringen, mit Leuchtmitteln zu versehen und so zu betreiben, dass Tiere und Pflanzen wild lebender
Arten vor nachteiligen Auswirkungen durch Lichtimmissionen geschützt sind, die nach Maßgabe einer
Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 4d Nummer 1 und 2 zu vermeiden sind. Satz 1 gilt auch für die wesentliche Änderung der dort genannten Beleuchtungen von Straßen und Wegen, baulichen Anlagen und Grundstücken sowie Werbeanlagen. Bestehende Beleuchtungen an öffentlichen Straßen und Wegen sind nach
Maßgabe einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 4d Nummer 3 um- oder nachzurüsten.

Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/19/281/1928182.pdf
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes $41a Lichtverschmutzung Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/19/281/1928182.pdf

Das bedeutet, dass die Beleuchtungsanlagen von öffentlichen Wegen und Plätzen zukünftig so gestaltet sein müssen, dass sie keine vermeidbaren Auswirkungen auch Flora und Fauna haben können. Dies fordern wir „Paten der Nacht“ ja schon länger.

Interessant: auch bestehende Anlagen müssen entsprechend umgerüstet werden!
Die konkreten Rechtsverordnungen und Umrüstungsfristen müssen zwar noch vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit erstellt werden, aber mit dem heutigen Beschluss ist nicht mehr die Frage, ob es solche Regeln geben wird, sondern wann.

Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/19/281/1928182.pdf